Corona | Einschränkungen laut Landesverordnung - News

Corona | Einschränkungen laut Landesverordnung

Liebe Gäste,

ab heute (18.03.2020) gilt die neue Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus
SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO)

Für unseren Gastro-Betrieb bedeute das folgendes:

  • Der Mindestabstand von 1,5 Meter zwischen den Tischen wird gewährleistet.
     
  • Der gastronomische Betrieb nach 18 Uhr ist untersagt.
    Daher schließen wir unser Gourmetrestaurant „Oettinger´s“
    mit sofortiger Wirkung und bis auf weiteres.

     
  • Unser Mittagsangebot in unserer Weinstube und Biergarten
    „Im Schnitzbiegel“ ist davon nicht betroffen.

Über Ihren Besuch würden wir, unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr freuen. Bei der guten Wetterlage haben wir unsere Sitzplätze im Freien unter Berücksichtigung des Mindestabstands aufgestockt. Neben einem guten Essen und etwas Ablenkung tragen Sie mehr denn je zur Aufrechterhaltung unseres Betriebs bei. 

Alle angebotenen Speisen bieten wir auch gerne
toGo also zum Mitnehmen an!

 

Bleiben Sie alle Gesund, Standhaft und Zuversichtlich.

|  Martin + Michael Oettinger  |

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