Allgemeinverfügung des Rems-Murr-Kreises vom 17.10.2020 Auswirkungen auf die Gastronomiebetriebe im Landkreis
Die Zahl der Teilnehmenden bei privaten Veranstaltungen ist ab sofort auf 10 Personen im öffentlichen Raum oder in zu diesem Zweck angemieteten oder zur Verfügung gestellten Räumen, wie beispielsweise Restaurants oder Eventlocations begrenzt.
Zudem wird die Sperrstunde auf 23:00 Uhr und
ein generelles Außenabgabeverbot von Alkohol festgesetzt.